01 Februar 2008
Fragen zur Altautoverordnung
Wie entsorge ich mein Altauto?
Fragen zur Altautoverordnung

Irgendwann ist es soweit und das alte Auto muss weg. Entweder weil die nötigen Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen, das Auto in einen Unfall verwickelt war oder ihm die TÜV-Gnade nicht mehr zuteil wird.
Ist diese Entscheidung dann gefallen, kommt ganz natürlich die Überlegung:
Wohin mit meinem Auto?
Um gleich die Phantasie der Autobesitzer im Keime zu ersticken hat hier, wie auch in vielen anderen Lebensbereichen, der Gesetzgeber vorgesorgt und entsprechende Regelungen verfasst.
In unserem Fall gilt die Altautoverordnung.
Der Sinn dieser Verordnung ist, die Vermeidung von unkontrollierter Verschrottung und illegalem Abstellen von Altautos, damit unsere Umwelt dadurch nicht belastet wird.
Die Altautoverordnung gilt im Übrigen für alle PKW unabhängig vom Baujahr.
Wichtig für Sie ist:.
Wann fällt Ihr Auto unter die Altautoverordnung?
Sie wollen Ihr Fahrzeug endgültig stilllegen oder sich von ihm entledigen!
Dann dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur von einer nach der Altautoverordnung zertifizierten Annahmestelle oder bei einem zertifizierten Verwerter entsorgen lassen.
Die Demontage oder der Ausbau von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen durch Privatpersonen oder durch Betriebe, die nicht nach der Altfahrzeug-Verordnung als Demontagebetrieb zertifiziert sind, ist nach der Verordnung nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Da nur die autorisierten Demontagebetriebe zum Ausbau von noch gebrauchstüchtigen Kfz-Teilen berechtigt sind, dürfen nach der Zielsetzung der Altfahrzeug-Verordnung in der Regel auch nur diese Betriebe mit diesen Teilen Handel treiben.
Überlassen Sie Ihr Altauto also nur einem zertifizierten Betrieb.
Fragen zur Altautoverordnung
Irgendwann ist es soweit und das alte Auto muss weg. Entweder weil die nötigen Reparaturkosten den Wert des Autos übersteigen, das Auto in einen Unfall verwickelt war oder ihm die TÜV-Gnade nicht mehr zuteil wird.
Ist diese Entscheidung dann gefallen, kommt ganz natürlich die Überlegung:
Wohin mit meinem Auto?
Um gleich die Phantasie der Autobesitzer im Keime zu ersticken hat hier, wie auch in vielen anderen Lebensbereichen, der Gesetzgeber vorgesorgt und entsprechende Regelungen verfasst.
In unserem Fall gilt die Altautoverordnung.
Der Sinn dieser Verordnung ist, die Vermeidung von unkontrollierter Verschrottung und illegalem Abstellen von Altautos, damit unsere Umwelt dadurch nicht belastet wird.
Die Altautoverordnung gilt im Übrigen für alle PKW unabhängig vom Baujahr.
Wichtig für Sie ist:.
Wann fällt Ihr Auto unter die Altautoverordnung?
Sie wollen Ihr Fahrzeug endgültig stilllegen oder sich von ihm entledigen!
Dann dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur von einer nach der Altautoverordnung zertifizierten Annahmestelle oder bei einem zertifizierten Verwerter entsorgen lassen.
Die Demontage oder der Ausbau von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen durch Privatpersonen oder durch Betriebe, die nicht nach der Altfahrzeug-Verordnung als Demontagebetrieb zertifiziert sind, ist nach der Verordnung nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Da nur die autorisierten Demontagebetriebe zum Ausbau von noch gebrauchstüchtigen Kfz-Teilen berechtigt sind, dürfen nach der Zielsetzung der Altfahrzeug-Verordnung in der Regel auch nur diese Betriebe mit diesen Teilen Handel treiben.
Überlassen Sie Ihr Altauto also nur einem zertifizierten Betrieb.
Labels: Altauto, Altautoverordnung, entsorgen, Entsorgung